Quod si forte posthac etiam ipsi domini eorum ad orthodoxam fidem conversi fuerint, non liceat eis ad servitutem reducere illos, qui eos ad fidem orthodoxam praecesserunt:
von ina.u am 14.07.2024
Falls es sich ereignet, dass die Herren selbst später zum orthodoxen Glauben konvertieren, wird ihnen nicht erlaubt sein, diejenigen zu versklaven, die vor ihnen zum orthodoxen Christentum übergetreten sind:
von niclas.a am 06.02.2018
Sollten jedoch ihre Herren selbst hernach zum orthodoxen Glauben übergetreten sein, soll es ihnen nicht erlaubt sein, diejenigen, die sie zuvor zum orthodoxen Glauben geführt haben, in die Knechtschaft zurückzuführen: