Rebus certa lege traditis, si huic non pareatur, praescriptis verbis incertam civilem dandam actionem iuris auctoritas demonstrat.
von ayla.865 am 07.07.2014
Wenn Sachverhalte durch bestimmte Regeln geregelt sind, zeigt die Rechtsprechung, dass bei Nichteinhaltung dieser Regeln eine unbestimmte zivilrechtliche Handlung auf Grundlage der festgelegten Bedingungen gewährt werden sollte.
von luzi.z am 20.05.2019
Wenn Angelegenheiten durch feststehende Rechtsvorschriften geregelt sind und diesen nicht nachgekommen wird, zeigt die Rechtsautorität, dass eine unbestimmte Zivilklage mit vorgeschriebenen Worten erhoben werden muss.