Ea lege rebus donatis candido, ut quod placuerat menstruum seu annuum tibi praestaret, cum huiusmodi conventio non nudi pacti nomine censeatur, sed rebus propriis dictae legis substantia muniatur, ad implendum placitum, sicut postulas, praescriptis verbis tibi competit actio.
von luzi.l am 21.04.2021
Mit Sachen, die unter dieser Bedingung in gutem Glauben gespendet wurden, dass er Ihnen das monatlich oder jährlich Vereinbarte leisten sollte, da eine solche Übereinkunft nicht unter dem Namen eines bloßen Paktes betrachtet wird, sondern durch die Substanz des genannten Gesetzes mit angemessenen Mitteln gestärkt wird, steht Ihnen zur Erfüllung der Vereinbarung, wie Sie es verlangen, eine Klage mit vorgeschriebenen Worten zu.
von carina.i am 27.04.2014
Wenn Eigentum in gutem Glauben mit der Bedingung gespendet wird, dass der Empfänger vereinbarte monatliche oder jährliche Zahlungen an Sie leisten muss, wird diese Art von Vereinbarung nicht als bloßes informelles Abkommen betrachtet, sondern ist durch Gesetz mit tatsächlichem Eigentum untermauert. Sie haben das Recht, rechtliche Schritte mit formellen Verfahren einzuleiten, um die Vereinbarung durchzusetzen, wie Sie es beantragen.