Dominus horreorum periculum vis maioris vel effracturam latronum conductori praestare non cogitur.
von flora.g am 31.08.2023
Der Lagerhausbesitzer ist nicht verpflichtet, den Mieter gegen Ereignisse höherer Gewalt oder Einbruchdiebstahl zu schützen.
von angelina.853 am 20.05.2014
Der Herr der Speicher ist nicht verpflichtet, dem Pächter die Gefahr höherer Gewalt oder einen Einbruch durch Diebe zu garantieren.