His cessantibus si quid extrinsecus ex depositis rebus inlaesis horreis perierit, damnum depositarum rerum sarciri debet.
von benno.871 am 10.07.2013
Wenn diese Bedingungen nicht mehr gelten und Lagerware aufgrund äußerer Umstände verloren geht, während die Lagerhäuser unversehrt bleiben, muss Ersatz für die verlorenen Gegenstände geleistet werden.
von anna935 am 06.08.2024
Sind diese Dinge beendet, sollte etwas von außen aus den hinterlegten Sachen unversehrt in den Lagerhäusern zugrunde gehen, so muss der Verlust der hinterlegten Sachen ersetzt werden.