Si, ut proponis, pater tuus ea lege sorori tuae praedia ceterque quorum meministi donavit, ut creditoribus ipsa satisfaceret ac, si placita observata non essent, donatio resolveretur, eaque contra fidem negotii gesti versata est, non est iniquum actionem condictionis ad repetitionem rerum donatarum tibi qui patri successisti decerni.
von miriam.962 am 22.04.2020
Wenn, wie Sie darlegen, Ihr Vater Grundstücke und andere erwähnte Vermögenswerte Ihrer Schwester unter der Bedingung geschenkt hat, dass sie seine Gläubiger befriedigen würde, und die Schenkung widerrufen würde, falls die Vereinbarung nicht eingehalten würde, und sie entgegen den Bedingungen des Vertrags gehandelt hat, ist es billig, dass Ihnen als Erben Ihres Vaters das Recht zugesprochen wird, die verschenkten Vermögenswerte zurückzufordern.
von jona.h am 20.09.2017
Wenn, wie du vorträgst, dein Vater deiner Schwester Ländereien und andere Dinge, deren du erwähnt hast, unter der Bedingung geschenkt hat, dass sie selbst den Gläubigern Genüge leisten würde und, falls die Vereinbarungen nicht eingehalten würden, die Schenkung aufgelöst werde, und sie gegen den Glauben der Transaktion gehandelt hat, ist es nicht unbillig, dass dir, der du dem Vater nachgefolgt bist, eine Klage zur Rückforderung der verschenkten Sachen zugesprochen wird.