Impediente quocumque modo iuris auctoritate matrimonium constare nullam de dote actionem habet et propterea pecuniam, quam eo nomine accepisti, iure condictionis restituere debes et pactum, quod ita interpositum est, perinde ac si interpositum non esset haberi oportet.
von lennart.s am 09.09.2017
Wird eine Ehe durch ein rechtliches Hindernis ungültig verhindert, besteht kein Rechtsanspruch hinsichtlich der Mitgift, und folglich müssen Sie das unter diesem Titel erhaltene Geld mittels eines Rückforderungsanspruchs zurückgeben, und jede in diesem Zusammenhang geschlossene Vereinbarung muss so behandelt werden, als sei sie nie geschlossen worden.
von pauline.844 am 28.09.2020
Mit rechtlicher Autorität, die die Eheschließung auf irgendeine Weise behindert, besteht keine Handlung bezüglich der Mitgift und daher müssen Sie das Geld, welches Sie in diesem Namen erhalten haben, kraft des Rechts der Condictio zurückgeben und das Abkommen, das derart eingefügt wurde, muss so behandelt werden, als wäre es nicht eingefügt worden.