Pactum, quod bona fide interpositum docebitur, et si scriptura non existente aliis probationibus rei gestae veritas comprobari potest, praeses provinciae secundum ius custodiri efficiet.
von georg963 am 12.05.2017
Der Gouverneur wird sicherstellen, dass eine Vereinbarung, die nachweislich in gutem Glauben geschlossen wurde, auch ohne schriftliches Dokument gemäß Recht eingehalten wird, sofern die Wahrheit des Geschäfts durch andere Beweise verifiziert werden kann.
von maila.k am 22.09.2024
Der Vertrag, der als in gutem Glauben geschlossen nachgewiesen wird, auch wenn keine schriftliche Dokumentation existiert, sofern die Wahrheit des Geschehens durch andere Beweise belegt werden kann, wird vom Provinzverwalter gemäß Recht sichergestellt werden.