Si sine decreto praesidis praedia tua a tutore tuo alienata sunt nec speciali confirmatione vel, si bona fide possessor fuisset, statuti temporis excursu id, quod perperam est actum, fuerat stabilitum, praeses provinciae possessionem in ius tuum retrahet.
von conor.v am 17.10.2014
Wenn Ihr Vormund Ihr Eigentum ohne Genehmigung des Provinzgouverneurs verkauft hat und diese unrechtmäßige Handlung weder durch eine besondere Bestätigung noch durch Ablauf der gesetzlichen Frist im Fall eines redlichen Erwerbers nachträglich genehmigt wurde, wird der Provinzgouverneur Ihnen den Besitz des Eigentums zurückgeben.
von linnea8811 am 03.10.2021
Wenn Ihre Ländereien von Ihrem Vormund ohne Erlass des Präsidenten veräußert wurden und weder durch eine besondere Bestätigung noch, falls ein gutgläubiger Besitzer vorgelegen hätte, durch Ablauf der gesetzlichen Frist das unrechtmäßig Geschehene rechtmäßig geworden wäre, wird der Provinzpräsident den Besitz in Ihr rechtmäßiges Eigentum zurückführen.