Sin autem venditor non vitiosum etiam in posterum fieri servum temere promiserit, quamvis hoc impossibile esse videtur, secundum fidem tamen antecedentis vel in continenti secuti pacti experiri posse non ambigitur:
von Willy am 12.07.2021
Wenn jedoch ein Verkäufer leichtfertig versprochen hat, dass ein Sklave auch in Zukunft nicht mangelhaft werden würde, obwohl dies unmöglich zu sein scheint, wird dennoch nicht bezweifelt, dass gemäß dem Vertrauen des vorhergehenden oder unmittelbar folgenden Vertrags rechtliche Schritte möglich sind:
von emelie.t am 04.01.2020
Sollte jedoch ein Verkäufer leichtfertig versprechen, dass ein Sklave auch in Zukunft keine Mängel entwickeln wird, obwohl dies unmöglich erscheint, besteht kein Zweifel, dass rechtliche Schritte auf Grundlage der Bedingungen des ursprünglichen Vertrags oder eines unmittelbar nachfolgenden Abkommens eingeleitet werden können: