Etenim redhibitoriam actionem sex mensum temporibus vel quanto minoris anno concludi manifesti iuris est.
von rose8929 am 17.12.2020
Es ist offenkundig rechtens, dass die Wandelungsklage innerhalb von sechs Monaten bzw. die Preisminderungsklage innerhalb eines Jahres eingereicht werden muss.
von nour859 am 17.03.2019
Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Anspruch auf Rückgabe mangelhafter Waren innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden muss, während ein Anspruch auf Preisminderung innerhalb von einem Jahr geltend gemacht werden muss.