Quod si quis eo tempore, quo peraequator praedium alicui addicit, de suo iure vel per se vel per homines suos non crediderit actitandum, sex mensum curriculis evolutis in perpetuum conquiescat.
von noah.a am 06.11.2021
Sollte jedoch jemand zu der Zeit, in der der Vermögensverteiler jemandem eine Eigenschaft zuweist, nicht geglaubt haben, dass Maßnahmen bezüglich seines Rechts entweder durch ihn selbst oder durch seine Leute ergriffen werden sollten, und nachdem sechs Monate vergangen sind, der soll für immer schweigen.
von domenic.n am 29.12.2013
Wenn jemand seine Rechtsansprüche weder persönlich noch durch seine Vertreter zum Zeitpunkt der Grundstückszuweisung durch den Steuerschätzer geltend macht, verliert er nach Ablauf von sechs Monaten unwiderruflich sein Recht, weitere Ansprüche zu stellen.