Re quidem integra ab emptione et venditione utriusque partis consensu recedi potest:
von diego973 am 05.12.2021
Die Sache noch unverändert bestehend, kann vom Kauf und Verkauf durch Einverständnis beider Parteien zurückgetreten werden:
von yann.832 am 22.07.2016
Solange der Vertrag noch nicht vollständig erfüllt ist, kann ein Kaufvertrag bei Einverständnis beider Parteien storniert werden: