Causa iureiurando ex consensu utriusque partis vel adversario inferente delato et praestito vel remisso decisa nec periurii praetextu retractari potest, nisi specialiter hoc lege excipiatur.
von mohammad863 am 27.11.2021
Ein durch Eid entschiedener Fall, der mit Zustimmung beider Parteien oder durch den Gegner vorgebracht und geleistet oder erlassen wurde, kann nicht unter dem Vorwand des Meineids widerrufen werden, es sei denn, dies wird durch Gesetz ausdrücklich ausgenommen.
von lara.t am 21.12.2018
Ein Rechtsfall, der durch einen Eid beigelegt wurde - sei es in beiderseitigem Einverständnis oder vom Gegner vorgeschlagen, und sei er geleistet oder verzichtet - kann nicht unter dem Vorwand des Meineids neu aufgerollt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.