Sancimus cautionis nomine vel asphaleias non esse fideiussoris dationem interpretandam, nisi hoc specialiter vel in graecis vel in latinis verbis scriptum fuerit:
von maja851 am 08.11.2015
Wir verfügen, dass der Begriff Sicherheit oder Asphaleia nicht als Bereitstellung eines Bürgen auszulegen ist, es sei denn, dies sei ausdrücklich in griechischen oder lateinischen Worten niedergeschrieben worden.
von sam.u am 12.07.2017
Wir verfügen, dass der Begriff der cautio oder asphaleia nicht als Stellung eines Bürgen auszulegen ist, es sei denn, dies sei ausdrücklich entweder in griechischen oder lateinischen Worten schriftlich festgehalten.