Item pecora stercorandi vel pascendi causa ibi constituta, ut fructus de his capiantur vel ut fundus sit instructior, fideicommisso cedere certi iuris est.
von marlen.m am 03.06.2018
Ebenso gelten Nutztiere, die dort zum Zweck der Düngung oder Beweidung eingerichtet sind, damit Gewinne aus ihnen gezogen werden oder damit der Grundbesitz besser ausgestattet wird, als mit dem Fideikommiss verbunden, als rechtlich feststehend.
von barbara.c am 14.01.2022
Es ist rechtlich festgelegt, dass Vieh, das auf dem Grundstück zur Düngung oder Beweidung gehalten wird, sei es zur Einkommenserzielung oder zur besseren Ausstattung des Anwesens, dem Treuhandvermögen zuzurechnen ist.