Nec tamen si tradita nec manumissa es, etiam mandati de ancilla et empti de pretio consequendo tam contrarias actiones ei exercere concedi placuit.
von mio.8847 am 24.04.2017
Gleichwohl wurde es als nicht angemessen erachtet, ihm zu gestatten, sowohl die Mandatsklage bezüglich der Sklavin als auch die Kaufpreisklage zur Rückerlangung des Preises – zwei derart widersprüchliche Rechtshandlungen – zu verfolgen.
von jolie.x am 08.04.2024
Wenn sie jedoch weder übertragen noch freigelassen wurde, wurde festgelegt, dass er nicht beide diese widersprüchlichen Rechtsansprüche - einen bezüglich der Sklavin und einen anderen zur Rückerstattung des Kaufpreises - verfolgen kann.