Si itaque domino ignorante emi te mandasti ac te nummos subministrante peculiares soluti sunt, emptori minime liberatio per huiusmodi factum potuit pervenire.
von sarah.y am 28.06.2017
Wenn du dich ohne Wissen deines Herrn zum Verkauf angeboten hast und die Zahlungen mit deinen eigenen Sklavenersparnissen geleistet wurden, kann der Käufer durch eine solche Transaktion nicht rechtlich von seinen Verpflichtungen entbunden werden.
von cathaleya852 am 11.06.2015
Wenn du also, ohne dass der Herr es wusste, deinen Kauf angeordnet hast und mit dir, der die Gelder aus dem Peculium bereitstellte, Zahlungen an den Käufer geleistet wurden, konnte durch eine solche Handlung keinesfalls eine Entlastung erfolgen.