Ancilla, quae exportanda venit nec exportata est, sed ab emptore in eadem civitate morante empta et manumissa est, adversus legem venditionis libera fieri non potuit:
von leila.q am 28.01.2019
Eine Sklavin, die exportiert werden sollte, aber nicht exportiert wurde und stattdessen von einem Käufer in derselben Stadt gekauft und freigelassen wurde, konnte rechtlich nicht ihre Freiheit erlangen, da dies den Verkaufsbedingungen widersprach:
von christof.834 am 11.10.2022
Die Sklavin, die zum Export bestimmt war, jedoch nicht exportiert wurde, sondern von dem Käufer, der in derselben Stadt wohnte, gekauft und freigelassen wurde, konnte entgegen dem Verkaufsgesetz nicht frei werden: