Si fideiussor pro reo patiente fidem suam adstrinxit, mandati cum eo post exsolutam pecuniam vel factam condemnationem potest exercere actionem.
von joanna.944 am 23.09.2022
Wenn ein Bürge seine Bürgschaft für einen einwilligenden Beklagten geleistet hat, kann er nach Zahlung des Geldbetrags oder nach erfolgter Verurteilung die Mandatsklage gegen ihn geltend machen.
von toni964 am 22.11.2023
Wenn ein Bürge für einen willigen Schuldner eine Bürgschaft übernommen hat, kann er nach Zahlung der Schuld oder nach seiner Verurteilung zur Zahlung einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung gegen den Schuldner geltend machen.