Quam querellam ita cum effectu habes, si mandasse te, ut peteretur bonorum possessio, eumque neglexisse arguas.
von luca.o am 28.11.2024
Sie haben einen berechtigten Grund für diese Beschwerde, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ihn angewiesen haben, den Besitzanspruch geltend zu machen, und er dies unterlassen hat.
von rafael923 am 06.08.2024
Welche Beschwerde du so mit Wirkung hast, wenn du nachweisen kannst, dass du angewiesen hast, den Besitz von Gütern zu erlangen, und dass er dies vernachlässigt hat.