Cum mota inofficiosi querella matrem vestram cum diversa parte transegisse ita, ut partem bonorum susciperet et a lite discederet, proponatis, instaurari quidem semel omissam querellam per vos, qui matri heredis extitistis, iuris ratio non sinit.
von bennet911 am 09.06.2024
Wenn Sie darlegen, dass Ihre Mutter nach einer Beschwerde wegen eines pflichtwidrigen Testaments mit der Gegenpartei einen Vergleich geschlossen hat, dergestalt, dass sie einen Teil des Gutes erhielt und vom Rechtsstreit zurücktrat, erlaubt die Rechtslage nicht, dass die einmal aufgegebene Beschwerde durch Sie als Erben Ihrer Mutter wieder aufgenommen wird.
von mark.q am 19.07.2023
Sie sagen, dass Ihre Mutter in ihrer rechtlichen Anfechtung des Testaments einen Vergleich geschlossen hat, indem sie einen Teil des Nachlasses akzeptierte und im Gegenzug den Fall fallen ließ. Da Sie nun die Erben Ihrer Mutter sind, können Sie diesen Fall, den sie aufgegeben hat, nicht wieder aufnehmen, da dies gegen Rechtsprinzipien verstoßen würde.