Si quid autem fideiussor pro reo solverit, eius reciperandi causa habet cum eo mandati indicium.
von henri.n am 30.08.2022
Wenn ein Bürge etwas für einen Schuldner zahlt, hat er das Recht, eine Mandatsklage gegen ihn zu erheben, um den Betrag zurückzufordern.
von cleo.k am 22.11.2022
Wenn der Bürge für den Schuldner etwas bezahlt hat, steht ihm zur Rückerlangung des Betrages die Mandatsklage zu.