Si quis autem aliquid contra modum huius fecerit constitutionis, nullam penitus de superfluo habeat actionem, sed et si acceperit, in sortem hoc imputare compelletur, interdicta licentia creditoribus ex pecuniis fenori dandis aliquid detrahere vel retinere siliquarum vel sportularum vel alterius cuiuscumque causae gratia.
von margarete.867 am 17.06.2014
Wenn jemand gegen die Bestimmungen dieser Verfügung verstößt, soll er keinerlei Anspruch bezüglich des Überschusses haben; und wenn er etwas erhalten hat, soll er gezwungen sein, dies auf die Hauptsumme anzurechnen, wobei den Gläubigern bei Geldgeschäften untersagt ist, irgendetwas abzuziehen oder zurückzubehalten, sei es wegen Siliquae, Sportulae oder aus irgendeinem anderen Grund.
von yasin.935 am 14.12.2021
Wenn jemand entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes handelt, hat er keinerlei Rechtsanspruch auf einen Mehrbetrag, und falls er einen Betrag über die Grenze hinaus erhalten hat, wird er gezwungen sein, diesen auf die Hauptsumme anzurechnen. Kreditgebern ist es untersagt, von den von ihnen gewährten Darlehen irgendeinen Betrag abzuziehen oder zurückzuhalten, sei es für Bearbeitungsgebühren, Serviceentgelte oder aus irgendeinem anderen Grund whatsoever.