Nam si quid huiusmodi factum fuerit, principale debitum ab initio ea quantitate minuetur, ut tam ipsa minuenda pars quam usurae eius exigi prohibeantur.
von dennis8863 am 22.10.2018
Wenn eine solche Zahlung geleistet wird, wird die ursprüngliche Schuld von Beginn an um diesen Betrag verringert, und weder dieser reduzierte Anteil noch dessen Zinsen können eingezogen werden.
von anastasija876 am 22.01.2016
Denn falls etwas derartiger Art geschehen würde, würde die Hauptschuld von Beginn an um diesen Betrag verringert, sodass sowohl der zu verringernde Teil als auch dessen Zinsen von der Eintreibung ausgeschlossen werden.