Promissis transactionis causa non impletis poenam in stipulationem deductam, si contra factum fuerit, exigi posse constitit.
von yan.u am 10.01.2015
Es ist festgestellt worden, dass bei Nichterfüllung von Versprechen im Rahmen einer Vereinbarung die im Vertrag festgelegte Vertragsstrafe durchgesetzt werden kann, wenn die Vereinbarung verletzt wird.
von patrick975 am 03.07.2015
Wenn die Verpflichtungen zum Zweck des Vertragsabschlusses nicht erfüllt wurden, steht fest, dass die in der Vereinbarung festgelegte Vertragsstrafe, falls entgegen der Vereinbarung gehandelt wird, geltend gemacht werden kann.