Si ex pretio debitae quantitatis facta novatione per stipulationem usuras licitas contra quem supplicas stipulatus es, falsa mutuae datae quantitatis demonstratio praemissa, cum obligationis non defecerat substantia, quominus usque ad modum placitum usurae possint exigi, nihil nocet.
von diana.w am 18.12.2017
Wenn du bei einer Novation durch Stipulation aus dem Preis des geschuldeten Betrags gegen denjenigen, den du anrufst, gesetzliche Zinsen stipuliert hast, wobei eine falsche Darstellung der gegenseitig gegebenen Menge vorausgesetzt wurde, und die Substanz der Verpflichtung nicht weggefallen ist, sodass Zinsen bis zur vereinbarten Höhe erhoben werden können, so schadet dies nicht.
von elif.951 am 17.12.2018
Wenn Sie nach Erneuerung der ursprünglichen Verpflichtung eine formelle Vereinbarung zur Erhebung rechtmäßiger Zinsen auf eine Schuld getroffen haben, spielt die Tatsache, dass Sie den falschen Darlehensbetrag angegeben haben, keine Rolle - solange die grundlegende Verpflichtung gültig bleibt, können Sie Zinsen bis zur vereinbarten Rate erheben.