In traiecticiis autem contractibus vel specierum fenori dationibus usque ad centesimam tantummodo licere stipulari nec eam excedere, licet veteribus legibus hoc erat concessum:
von adrian.8925 am 15.04.2022
Für Seedarlehen und Warenkredite mit Zinsen ist der maximal zulässige Zinssatz nunmehr auf zwölf Prozent jährlich festgelegt, und dieser darf nicht überschritten werden, auch wenn ältere Gesetze höhere Raten erlaubt hatten.
von tristan.962 am 19.11.2024
Bei Seehandelsverträgen und der Vergabe von Gütern auf Zinsen ist es erlaubt, nur bis zu einem Hundertstel zu vereinbaren und dieses nicht zu überschreiten, obwohl dies nach den alten Gesetzen zugestanden war.