Quo subsecuto etiam periculo debitor liberabitur et ius pignorum tollitur, cum serviana etiam actio manifeste declarat pignoris inhiberi persecutionem vel solutis pecuniis vel si per creditorem steterit, quominus solvatur.
von kiara.913 am 08.01.2019
Wenn eine bestimmte Gefahr eingetreten ist, wird der Schuldner befreit und das Pfandrecht wird aufgehoben, da die Servianische Klage eindeutig erklärt, dass die Verfolgung des Pfandes verhindert wird, entweder wenn das Geld bezahlt wurde oder wenn es am Gläubiger lag, dass es nicht bezahlt wurde.
von lorenz.v am 08.02.2021
Wenn dieses Risiko eintritt, wird der Schuldner von seiner Verpflichtung befreit und die Sicherungsrechte enden, wie die Servianische Klage eindeutig feststellt, dass die Durchsetzung des Pfandrechts blockiert wird, entweder wenn die Zahlung geleistet wurde oder wenn der Gläubiger dafür verantwortlich ist, die Zahlung zu verhindern.