Si pro mutua pecunia, quam a creditore poscebas, argentum vel iumenta vel alias species utriusque consensu aestimatas accepisti, dato auro pignori, licet ultra unam centesimam usuras stipulanti spopondisti, tamen sors, quae aestimatione partium placito definita est, et usurarum titulo legitima tantum recte petitur.
von chiara.824 am 08.01.2015
Wenn Sie anstelle des von einem Kreditor erbetenen Gelddarlehens Silber, Vieh oder andere Güter (nach gegenseitigem Einverständnis bewertet) erhalten haben und Gold als Pfand hinterlegt wurde, können selbst bei vereinbarter monatlicher Verzinsung von mehr als 1% nur der vereinbarte Hauptwert dieser Güter und der gesetzliche Zinssatz rechtmäßig geltend gemacht werden.
von willie926 am 09.03.2019
Wenn du für ein Darlehen, das du von einem Gläubiger gefordert hast, Silber oder Lasttiere oder andere Gegenstände, die im gegenseitigen Einvernehmen bewertet wurden, erhalten hast, wobei Gold als Pfand gegeben wurde, obwohl du dem Vereinbarenden Zinsen über eine Centesima hinaus versprochen hast, wird dennoch nur der Hauptbetrag, der durch die Schätzung im Übereinkommen der Parteien festgelegt wurde, und nur der gesetzlich zulässige Zinsbetrag zu Recht gefordert.