Neque enim malignitati servorum indulgendum est, ut liceat eis domini iussione contempta sua libidine facere stipulationem et ad alium dominum, qui eum forsitan corrupit, alienum lucrum transferre:
von marco.8813 am 13.08.2017
Wir sollten die Unehrenhaftigkeit der Sklaven nicht dulden, indem wir es ihnen erlauben, die Befehle ihres Herrn zu ignorieren und nach Belieben Verträge zu schließen, wobei sie Gewinne, die anderen gehören, an einen anderen Herrn übertragen, der sie möglicherweise bestochen hat.
von Marina am 08.01.2023
Denn es darf keinesfalls der Bosheit der Sklaven nachgegeben werden, sodass es ihnen erlaubt wäre, die Anweisung ihres Herrn missachtend, aus eigenem Verlangen eine Vereinbarung zu treffen und an einen anderen Herrn, der ihn vielleicht korrumpiert hat, fremden Gewinn zu übertragen.