Et eis satisfaciant, qui primi veniant creditores, et, si nihil reliquum est, posteriores venientes repellantur et nihil ex sua substantia penitus heredes amittant, ne, dum lucrum facere sperant, in damnum incidant.
von thomas.906 am 28.05.2024
Sie sollten die Gläubiger bezahlen, die zuerst eintreffen, und wenn nichts übrig bleibt, sollten später kommende Gläubiger abgewiesen werden, und die Erben sollten nichts von ihrem Vermögen verlieren, damit sie nicht Verluste erleiden erleiden, während sie auf einen Gewinn hoffen.
von cristina964 am 20.10.2023
Und sie sollen zunächst jenen Gläubigern Genüge tun, die zuerst kommen, und wenn nichts übrig bleibt, sollen später Hinzukommende abgewiesen werden, und die Erben sollen aus ihrem Vermögen durchaus nichts verlieren, damit sie nicht, während sie hoffen Gewinn zu machen, in Verlust geraten.