Et si praefatam observationem inventarii faciendi solidaverint, et hereditatem sine periculo habeant et legis falcidiae adversus legatarios utantur beneficio, ut in tantum hereditariis creditoribus teneantur, in quantum res substantiae ad eos devolutae valeant.
von liliah823 am 31.03.2024
Und wenn sie die vorerwähnte Beachtung der Inventarerstellung gesichert haben, sollen sie sowohl die Erbschaft ohne Risiko besitzen als auch den Vorteil der lex Falcidia gegenüber den Vermächtnisnehmern nutzen, sodass sie gegenüber den Erbschaftsgläubigern nur insoweit haftbar sind, als die ihnen zugefallenen Vermögenswerte es wert sind.
von domenic.864 am 06.08.2014
Und wenn sie die zuvor erwähnte Inventarisierungsanforderung erfüllen, werden sie die Erbschaft ohne Risiko erhalten und vom Schutz des Falcidischen Rechts gegenüber den Vermächtnisnehmern profitieren, wobei sie den Nachlassgläubigern nur bis zur Höhe der tatsächlich erhaltenen Vermögenswerte haftbar sind.