Si enim heredum eis et ius et nomen dedimus, sine falcidiae tamen legis emolumento, necesse est eos et debita exigere et creditoribus respondere.
von nathalie.875 am 10.12.2017
Wenn wir ihnen den Status und die Rechte von Erben gewährt haben, und zwar ohne den Schutz des Falcidischen Rechts, müssen sie sowohl Schulden eintreiben als auch gegenüber Gläubigern Rechenschaft ablegen.
von marcel.833 am 30.10.2018
Denn wenn wir ihnen sowohl das Recht als auch den Namen der Erben gegeben haben, jedoch ohne den Vorteil des Falcidischen Gesetzes, ist es notwendig, dass sie sowohl Schulden einziehen als auch gegenüber Gläubigern Rechenschaft ablegen.