Licentia omnimodo danda et in priore et in secunda specie et actionem movere et debita exigere, ut in captivos vel in aegrotantes consumantur.
von ida.h am 15.10.2021
Es sollte vollständige Erlaubnis sowohl im ersten als auch im zweiten Fall erteilt werden, um Rechtsverfahren einzuleiten und Schulden einzutreiben, damit das Geld verwendet werden kann, um Gefangenen und kranken Menschen zu helfen.
von christoph.973 am 30.01.2015
In jeder Hinsicht muss Erlaubnis sowohl in der ersten als auch in der zweiten Art gegeben werden, sowohl Klage zu erheben als auch Schulden einzutreiben, damit sie für Gefangene oder Kranke verwendet werden können.