Sufficit enim praefatum tempus, etsi longissimo spatio distant, tamen dare eis facultatem inventarii conscribendi vel per se vel per instructos procuratores in locis ubi res positae sunt mittendos.
von maksim9993 am 05.01.2023
Die vorgegebene Zeit reicht aus, um ihnen zu ermöglichen, ein Inventar entweder persönlich oder durch qualifizierte Vertreter zu erstellen, die an den Ort, an dem sich die Gegenstände befinden, entsandt werden können, selbst wenn dieser sehr weit entfernt ist.
von amelie.h am 08.08.2016
Für die vorerwähnte Zeit reicht es aus, auch wenn sie durch die größte Entfernung getrennt sind, ihnen dennoch die Befugnis zu geben, ein Inventar entweder durch sich selbst oder durch geschulte Bevollmächtigte zu erstellen, die an die Orte zu entsenden sind, an denen die Gegenstände sich befinden.