Nihil enim tam conveniens est naturali aequitati, quam voluntatem domini, volentis rem suam in alium transferre, ratam haberi.
von julia.974 am 27.12.2023
Nichts ist mit der natürlichen Gerechtigkeit mehr vereinbar, als den Wunsch eines Eigentümers zu achten, sein Eigentum auf einen anderen zu übertragen.
von luisa.9925 am 22.03.2019
Denn nichts entspricht der natürlichen Billigkeit so sehr, als dass der Wille eines Eigentümers, seine Sache auf einen anderen zu übertragen, als gültig anerkannt wird.