Sancimus, si quidem in compromissis aliquid pro huiusmodi causa statutum est, hoc observari:
von rose8886 am 13.02.2015
Wir verfügen, dass, falls in den Vereinbarungen eine Bestimmung zu dieser Angelegenheit getroffen wurde, diese einzuhalten ist:
von lucas.9953 am 17.11.2017
Wir verordnen, falls in Vergleichen für eine solche Sache etwas festgelegt worden ist, dies sei wie folgt zu beachten: