Indignum esse nostro tempore putantes aliud ius in hac regia civitate de huiusmodi observari, aliud apud nostros esse provinciales, sancimus eandem constitutionem in omnibus urbibus romani imperii obtinere et secundum eius definitionem omnia procedere et, si quid ius ex ea lege innovatum est a vetere dispositione, et hoc in provinciis a praesidibus earum observari:
von kiara.l am 09.01.2019
In Anbetracht dessen, dass es für unsere Zeit unangemessen ist, dass in der Hauptstadt andere Gesetze gelten als in unseren Provinzen, verordnen wir hiermit, dass dieses Gesetz in allen Städten des Römischen Reiches gültig sein soll. Alles soll gemäß seinen Bestimmungen ablaufen, und wenn dieser Gesetzestext Änderungen früherer Vorschriften einführt, müssen diese Änderungen auch von den Provinzgouverneuren durchgesetzt werden:
von leoni.f am 02.02.2016
In der Überzeugung, dass es unserer Zeit unwürdig sei, dass ein Gesetz über solche Observanzen in dieser königlichen Stadt anders gehandhabt werde als bei unseren Provinzialen, verordnen wir, dass dieselbe Verfassung in allen Städten des Römischen Reiches gelten soll und gemäß ihrer Definition alle Dinge vorgenommen werden, und wenn aus dieser Gesetzgebung irgendein Recht von der alten Verfügung abweichend neu gestaltet wurde, dieses auch in den Provinzen von deren Statthaltern beachtet werden soll: