Idem iuris est et si in pecuniaria causa testes ab alterutra parte producendi sunt.
von andrea.r am 30.05.2019
Die gleiche Regel gilt, wenn Zeugen in einem Finanzfall von beiden Seiten vorgeführt werden müssen.
von hassan.9927 am 02.01.2014
Dasselbe Rechtsprinzip gilt auch, wenn in einer Vermögensangelegenheit Zeugen von beiden Parteien vorgebracht werden sollen.