Post definitivam autem sententiam, quae provocatione suspensa non sit vel quae, postquam fuerit appellatum, corroborata fuerit, nullo modo revocare iuramentum et iterum ad probationem venire cuidam concedimus, ne repetita lite finis negotii alterius causae fiat exordium.
von jeremy934 am 14.06.2018
Nach einem rechtskräftigen Urteil, das nicht durch Berufung ausgesetzt werden kann oder das nach erfolgter Berufung bestätigt wurde, gestatten wir keinesfalls, dass jemand den Eid widerrufen und erneut Beweise antreten kann, damit nicht durch wiederholte Rechtstreitigkeiten das Ende eines Verfahrens zum Beginn einer anderen Sache werde.
von anabel9811 am 06.03.2014
Nach einem rechtskräftigen Urteil, das entweder nicht mehr anfechtbar ist oder nach einer Berufung bestätigt wurde, gestatten wir niemandem, seine eidesstattliche Aussage zurückzuziehen und neue Beweise vorzulegen, um zu verhindern, dass das Ende eines Verfahrens durch wiederholte Rechtsstreitigkeiten zum Beginn eines anderen Verfahrens wird.