Generaliter de omnibus iuramentis, quae in litibus offeruntur vel a iudice vel a partibus, definiendum est.
von alya.o am 20.09.2022
Es muss eine allgemeine Definition für alle Eide festgelegt werden, die in Gerichtsverfahren vom Richter oder den Parteien geleistet werden.
von niclas9876 am 02.02.2020
Im Allgemeinen muss über alle Eide, die in Rechtsstreitigkeiten vom Richter oder von den Parteien vorgebracht werden, definiert werden.