Omnibus aliis iuramentis, quae vel ex praeteritis descendunt legibus vel a nobis disposita sunt, in sua firmitate duraturis.
von julie.z am 16.10.2014
Alle anderen Eide, die entweder aus vergangenen Gesetzen stammen oder von uns verfügt wurden, sollen in ihrer Gültigkeit bestehen bleiben.
von noel8984 am 11.06.2016
Alle anderen Eide, sei es, dass sie aus früheren Gesetzen stammen oder von uns festgelegt wurden, bleiben in voller Gültigkeit.