Omnibus videlicet, quae de simplicibus donationibus inter maritum et uxorem constante matrimonio vel a veteribus vel a nobis statuta sunt, in suo robore duraturis.
von markus956 am 12.07.2013
Mit allen Dingen, die betreffend einfacher Schenkungen zwischen Ehemann und Ehefrau während bestehender Ehe, sei es von den Alten oder von uns festgelegt wurden, die in ihrer eigenen Kraft fortbestehen werden.
von finia.8862 am 30.11.2019
Selbstverständlich bleiben alle Regelungen, die von unseren Vorgängern oder von uns bezüglich einfacher Schenkungen zwischen Ehemann und Ehefrau während der Ehe getroffen wurden, in ihrer vollen Gültigkeit.