Delata condicione iurisiurandi reus ( si non per actorem, quominus de calumnia iuret, steterit) per iudicem solvere vel iurare, nisi referat iusiurandum, necesse habet.
von margarete869 am 02.05.2019
Wenn die Bedingung eines Eides vorgelegt wurde, hat der Beklagte (falls es nicht am Kläger lag, dass er nicht über eine falsche Anschuldigung schwören konnte) durch den Richter die Notwendigkeit, zu zahlen oder zu schwören, es sei denn, er verweist den Eid zurück.
von anton.969 am 14.08.2019
Wenn ein Eid angeboten wird, muss der Beklagte entweder bezahlen oder den Eid durch den Richter leisten (es sei denn, der Kläger verhindert ihn daran, einen Eid gegen falsche Anschuldigung zu schwören), es sei denn, er wählt, den Eid zurückzuverweisen.