Nam si quid servus de peculio domino dederit, contra eum nullam actionem habere potest:
von yannick.9855 am 31.05.2017
Denn wenn ein Sklave seinem Herrn etwas aus seinem Peculium gegeben hat, kann er gegen ihn keine rechtliche Klage erheben:
von alicia.y am 24.08.2017
Denn wenn ein Sklave seinem Herrn etwas aus seinem Eigengut gbit, kann er gegen ihn keine Rechtsansprüche geltend machen: