In causarum delegationibus illud consultissime praecipimus observari, ut ita valeant, si ad iurisdictionem pertineant delegantis.
von jona.x am 18.10.2018
Hinsichtlich der Fallübertragung bestimmen wir ausdrücklich, dass solche Übertragungen nur dann gültig sind, wenn sie im Zuständigkeitsbereich der delegierenden Person liegen.
von mattis.922 am 23.08.2019
Bei den Delegationen von Rechtssachen befehlen wir höchst umsichtig zu beachten, dass diese nur dann gültig sind, wenn sie zur Jurisdiktion des Delegierenden gehören.