Si quis super iuris sui locis prior de finibus detulerit querimoniam, quae proprietatis controversiae cohaeret, prius super possessione quaestio finiatur et tunc agrimensor ire praecipiatur ad loca, ut patefacta veritate huiusmodi litigium terminetur.
von konstantin.973 am 14.08.2019
Wenn jemand bezüglich der Orte seiner Gerichtsbarkeit zuerst eine Beschwerde über Grenzen erhebt, die sich auf einen Eigentumsstreit bezieht, soll zunächst die Frage des Besitzes geklärt werden, und dann soll dem Landvermesser befohlen werden, an die Orte zu gehen, damit durch Aufdeckung der Wahrheit ein solcher Rechtsstreit beendet werden kann.
von lijas941 am 20.03.2023
Wenn jemand eine Beschwerde über Grenzstreitigkeiten auf Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich einreicht, und dies mit einem Eigentumsstreit zusammenhängt, sollte zunächst die Frage des Besitzes geklärt werden. Anschließend sollte ein Vermessungsingenieur zum Grundstück entsandt werden, damit nach Feststellung der Wahrheit ein solcher Streit beigelegt werden kann.