Sub ea scilicet condicione, ut, si actores sint vel alias ratiociniis suppositi, et postquam perveniant in libertatem, necessitas eis imponatur res hereditarias et rationes reddere:
von ayaz.873 am 13.11.2023
Unter der Bedingung, dass sie Geschäftsführer sind oder anderweitig für Rechnungen verantwortlich, müssen sie nach Erlangung ihrer Freiheit verpflichtet sein, sowohl das Erbschaftsvermögen als auch die Finanzunterlagen zu übergeben:
von ida.908 am 21.06.2024
Unter der Bedingung, und zwar dergestalt, dass, falls sie Vertreter sind oder anderweitig Rechenschaftspflichten unterliegen, und nachdem sie in die Freiheit gelangen, ihnen die Verpflichtung auferlegt wird, das Erbgut und die Abrechnungen zurückzugeben: