Iure patronatus videlicet competente ei, qui ex legibus ad id possit vocari.
von anne.838 am 28.02.2022
Das Patronatsrecht steht demjenigen zu, der rechtlich befugt ist, für diese Position ernannt zu werden.
von ksenia.833 am 21.12.2013
Mit dem Patronatsrecht, das demjenigen zusteht, der nach Maßgabe der Gesetze dazu berufen werden kann.